Unternehmensberatung UG
(haftungsbeschränkt)
Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
  GRATIS Online Buchhaltung   GRATIS Online Organisation

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 
Datum: 07.02.2012 > Login > Registrierung
Die IAS weisen einige, wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht auf.   Im Gegensatz zu deutschen Abschlüssen, bei denen der Gläubigerschutz und das Vorsichtsprinzip im Vordergrund stehen, sollen Abschlüsse nach IAS einem weiten Adressatenkreis entscheidungsrelevante Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme des bilanzierenden Unternehmens und deren Veränderungen liefern. Damit sollen die Interessen der Investoren bei der Berichterstattung im Vordergrund stehen.

Zwischen IAS auf der einen Seite sowie deutschem Handelsrecht auf der anderen Seite bestehen gravierende konzeptionelle Unterschiede.

Während die in die Zukunft gerichtete Informationsfunktion des Jahresabschlusses absolutes Ziel nach IAS ist, stellt dies im deutschen HGB lediglich ein Nebenziel dar, das dem Anhang und Lagebericht zugewiesen wird.

Ein Ausweichen von Angaben auf den Anhang oder Lagebericht bei erheblichen Informationen ist nach IAS nicht möglich.  Erhebliche und entscheidungsrelevante Informationen sind nach IAS in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Die Zielsetzung nach IAS geht über die des HGB hinaus. Sie definiert nicht nur die Informationsfunktion als oberstes Ziel und ordnet alle anderen Ziele dieser Funktion unter, trifft damit eine eindeutige Entscheidung über mögliche Zielkonflikte, nach IAS wird auch eine Zielgruppe, die Anleger, als primäre Adressaten des Jahresabschlusses definiert.

Damit wird eine Entscheidung getroffen, welche Informationszwecke primär zu erfüllen sind. Die Auswahl der Gruppe der Investoren, die Unternehmen Risikokapital zur Verfügung stellen, ermöglicht in Zweifelsfällen eine Entscheidung über die Auslegung von Rechnungslegungsvorschriften.

Die Unterschiede in den Rechnungslegungszielen werden verstärkt durch die Anknüpfung der Besteuerung an die handelsrechtliche Gewinnermittlung. Diese Verbindung führt in Deutschland zu einem Konflikt zwischen dem Ziel des Ausweises eines möglichst niedrigen Gewinns für steuerliche Zecke mit der Notwendigkeit der Ausübung steuerlicher Sonderabschreibungen über das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip auch in der Handelsbilanz, und dem Ziel der Darstellung eines "getreuen Bildes" bzw. eines "den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes" durch den Jahresabschluß. Entspricht die steuerliche Abschreibung nicht den Informationsanforderungen eines IAS-Abschlusses, dann steht eine solche Handhabung im Gegensatz zu IAS.

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung finden in den IAS/IFRS keine direkte Entsprechung.


Grundlagen       HGB IAS/IFRS
     
Normensetzende Instanz   nationaler Gesetzgeber internationale private Rechnungslegungsinstitution (IASB)
Dominierender Rechnungslegungsgrundsatz   Vorsichtsprinzip fair presentation
Bilanzpolitik   zahlreiche Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte Verzicht auf Wahlrechte (angestrebt)
Vorsichtsprinzip   Pflicht nur untergeordnete Bedeutung
Verbindung zur Steuerbilanz   Maßgeblichkeitsprinzip Keine
Offenlegunganforderungen   begrenzt sehr umfangreich
Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)   abhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße bisher keine
Imparitätsprinzip   Pflicht unzulässig
       
Immaterielle Vermögenswerte      
selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (z.B. Entwicklungskosten)   Aktivierungsverbot Aktivierungspflicht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
Goodwill aus Asset Deal im Einzelabschluss   Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht
       
Anlagevermögen      
Abschreibung   Übernahme steuerlich zulässiger Abschreibungen (umgekehrte Maßgeblichkeit)

nach wirtschaftlicher Nutzungsdauer, im Regelfall linear länger als nach HGB

Neubewertung   verboten (Ausnahme: Erstkonsolidierung) zulässig, erfolgsneutral gegen Rücklagen
Finanzierungsleasing   in den Grenzen der steuerlichen Leasingerlasse Zurechnung beim Leasinggeber Zurechnung beim Leasingnehmer
sale and lease back   Realisierung Buchgewinn u.U. Abgrenzung des Buchgewinns
       
Beteiligungen im Einzelabschluß   Anschaffungskosten oder niedrigerer beizulegender Teilwert wenn kein Konzernabschluss aufzustellen ist, at equity, sonst fair value
       
Umlaufvermögen      
Fertigungsaufträge   Ertragsrealisierung bei Abschluß bzw. Abnahme Ertragsrealisierung nach Leistungsfortschritt Pflicht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
Herstellungskosten    Einzel- oder Vollkosten Vollkosten
Niederstwertprinzip   Preise am Beschaffungs- und Absatzmarkt nur Preise am Absatzmarkt
Wertpapiere (soweit nicht bis Fälligkeit gehalten)   Anschaffungskosten oder niedrigerer beizulegender Wert fair value, auch wenn über Anschaffungskosten
Sofortaufwand Disagio    zulässig unzulässig
       
Rückstellungen      
Bewertung von Rückstellungen   vernünftige kaufmännische Beurteilung unter Beachtung des Vorsichtsprinzips, längerfristige Rückstellungen werden im Regelfall nicht abgezinst wahrscheinlichster Wert der Inanspruchnahme, längerfristige Rückstellungen werden
abgezinst
Aufwandsrückstellungen   zulässig unzulässig
Rückstellung für Rekultivierung / Entsorgung   ratierliche Bildung Einbuchung gegen Anschaffungskosten
Pensionsrückstellungen   zukünftige Gehaltsentwicklung bleibt unberücksichtigt, 3% bis 6% Abzinsung erwartete Gehalts- und Rentenentwicklung wird berücksichtigt, fristenadäquater Zins
       
Latente Steuern im Einzelabschluß      
aktive latente Steuern    Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht
Verrechnung aktivischer mit passivischen Steuerlatenzen   zulässig nur eingeschränkt möglich
       
Fremdwährungsumrechnung      
Fremdwährungsforderungen / verbindlichkeiten   grundsätzlich: Beachtung Niederstwert-/Höchstwertprinzip Umrechnung mit Stichtagskurs
       
Konzern      
Erstkonsolidierung Tochterunternehmen   Erwerbszeitpunkt oder Abschlussstichtag Erwerbszeitpunkt
Vereinfachungen (Konsolidierungskreis, Ergebniseleminierung usw.)   eingeschränkt zulässig sehr eingeschränkt zulässig
       
Kapitalflußrechnung      
Kapitalflussrechnung   Pflicht nur bei kapitalmarktorientierten Unternehmen Pflicht
       
Gewinn- und Verlustrechnung      
Ausweis außerordentlicher Aufwendungen u. Erträge in der Gewinn- u. Verlustrechnung   zulässig grundsätzlich unzulässig
Art der Darstellung   vorzugsweise Gesamtkostenverfahren vorzugsweise Umsatzkostenverfahren







 

Aktuelle Meldungen

EU-Datenschutz: Gütesiegel für Suchmaschine

Umsetzung des Datenschutzes im Internet: Suchmaschine Ixquick ist in Compliance mit europäischem Datenschutzrecht... ... mehr

Bundeskabinett beschließt Reformgesetz zu Auskunfteien

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fordert noch mehr Transparenz... ... mehr

SOX und die 8. EU-Richtlinie als Chance nutzen

Die EU-Mitgliedstaaten haben "Euro-SOX" in das jeweilige Landesrecht umzusetzen bzw. bereits schon umgesetzt. Immer noch besteht für europäische Unternehmen akuter... ... mehr

Compliance: EuroSOX als Chance

IT-Abteilungen können die EU-Richtlinien für die Abschlussprüfung und die Unternehmensberichterstattung nutzen, um ihre IT-Governance zu verbessern... ... mehr

Outsourcing: Risikopotentiale und mangelndes Risikobewußtsein

Unternehmen erkennen Risiken beim IT-Outsourcing erst im Nachhinein: Palette der Risiken reicht vom Datendiebstahl bis zu Urheberrechtsfragen .... ... mehr

Malware-Trends - Die grössten Bedrohungen für 2008

Als Anbieter einer gehosteten Web-Filtering-Lösung analysiert ScanSafe monatlich mehr als 7 Milliarden Web-Anfragen. Nun steuern Sicherheitsexperten einen Ausblick auf die Bedrohungen für das Jahr 2008 bei.. ... mehr

Datenschutz bei Internet-Gesundheitsakten fraglich

Die Möglichkeit, im Internet Gesundheitsakten zu führen, schätzt Bundesdatenschützer Peter Schaar als risikoreich ein... ... mehr

ISO führt Security-Risk-Management-Standard ein

Ein von der International Organization for Standardization (ISO) veröffentlichter Leitfaden soll Unternehmen Hilfestellung im anhaltenden Kampf gegen Sicherheitsbedrohungen leisten... ... mehr

Oracle reagiert auf schwere Sicherheitslücke

Sicherheitslücke betrifft Kombination aus Weblogic und Apache... ... mehr

Saarland: Eindringen in Wohnungen für heimliche Online-Durchsuchungen

Der saarländische Innenminister Klaus Meiser arbeitet an einer Novelle des Polizeigesetzes, die eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen enthalten soll. Dabei... ... mehr

GRATIS Online Buchhaltung  |  GRATIS Online Organisation  |