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EU-Datenschutz: Gütesiegel für Suchmaschine

07.08.2008: Umsetzung des Datenschutzes im Internet: Suchmaschine Ixquick ist in Compliance mit europäischem Datenschutzrecht...

Suchmaschinen-Daten wie IP-Adressen werden innerhalb von 48 Stunden gelöscht – Die Verwendung von ID-Cookies wurde abgeschafft.

Das Europäische Datenschutz-Gütesiegel garantiert, dass IKT-Produkte den anspruchsvollen Gesetzen und Bestimmungen der EU zum Schutz der Privatsphäre und der Datensicherheit entsprechen. Die Auszeichnung wird von EuroPriSe, einem Konsortium von neun privaten Organisationen mit Unterstützung durch die Europäische Kommission verliehen. Der Datenschutz im Internet ist zunehmend gefährdet, da Suchen und Seitenaufrufe von Suchmaschinen und anderen Websites routinemäßig aufgezeichnet und zu Persönlichkeits- und Verhaltensprofilen zusammengefasst werden. Zu den potenziellen Folgen dieser Verstöße gegen den Schutz der Privatsphäre zählen der Missbrauch von persönlichen Daten, Identitätsdiebstahl, Belästigungen oder sogar die Nutzung für kriminelle Zwecke. Dies veranlasste Ixquick im Jahr 2006 dazu, als erste Suchmaschine persönliche Daten wie IP-Adressen innerhalb von 48 Stunden zu löschen und die Verwendung von ID-Cookies abzuschaffen. Ixquick gibt keine persönlichen Daten seiner Nutzer an Dritte weiter. "Diese Auszeichnung ist eine sehr deutliche Botschaft an unsere Benutzer", sagt Robert Beens, der CEO von Ixquick. "Dies ist der ultimative Beweis, dass wir unsere Versprechen einhalten. Wer mit Ixquick sucht, erhält die besten Ergebnisse - und den vollen Schutz seiner Privatsphäre."
Peter Hustinx, Europäischer Datenschutzbeauftragter, lobte bei der Preisübergabe: "Das Europäische Datenschutzgütesiegel unterstützt die Umsetzung des europäischen Datenschutzrechts und zeichnet datenschutzfreundliche IT-Produkte und IT-basierte Dienste für Geschäftskunden und Verbraucher sichtbar aus. Die Verleihung des ersten Europäischen Gütesiegels an die Meta-Suchmaschine Ixquick ist ein Meilenstein für die Umsetzung des Datenschutzes im Internet und verdient große Anerkennung."

EU Kommissarin Viviane Reding begrüßte die Einführung des Europäischen Datenschutzgütesiegels mit seinen hohen Datenschutzanforderungen in einer anlässlich der Verleihung des Siegels an Ixquick abgegebenen Stellungnahme: "Die Europäische Kommission begrüßt die Einführung des Europäischen Datenschutzgütesiegels mit seinen hohen Datenschutzanforderungen. Das Siegel erlaubt Verbrauchern und Unternehmern datenschutzfreundliche Produkte und Dienste sicher zu erkennen. Die Verleihung des Ersten Europäischen Datenschutzgütesiegels an die Metasuchmaschine Ixquick unterstreicht, dass die Balance zwischen Unternehmerinteressen und dem Schutz personenbezogener Daten von Internetnutzern möglich ist."

"Dank transparenter, von unabhängigen Behörden überwachter Verfahren bietet EuroPriSe ein verlässliches Datenschutzzertifikat auf hohem Niveau für Endnutzer", erklärt Dr. Thilo Weichert, der deutsche Datenschutzbeauftragte und Leiter von EuroPriSe. "Das angewandte Verfahren besteht aus zwei Schritten: der Beurteilung des Produkts oder der Dienstleistung durch anerkannte Rechts- und IT-Experten und der Gegenprüfung des Beurteilungsberichts durch EuroPriSe als globale Zertifizierungsorganisation."

Im April 2008 veröffentlichte die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU klare Empfehlungen für Suchmaschinen, in denen diese aufgefordert wurden, die Vorhaltezeit ihrer Daten dramatisch auf sechs Monate zu reduzieren. "Ixquick hat alle Anforderungen der EU erfüllt. Wir löschen persönliche Daten innerhalb von 48 Stunden, und wir sind nun die erste von der EU anerkannte Suchmaschine", erklärte der CEO von Ixquick, Robert Beens. "Dies wird den Diskussionen zwischen der EU und den größeren Suchmaschinenanbietern mit Sicherheit neue Nahrung geben, da unsere Anerkennung durch die EU die Behauptungen widerlegt, dass die EU-Empfehlungen unrealistisch seien oder nicht eingehalten werden könnten."

Das Europäische Datenschutz-Gütesiegel EuroPriSe (European Privacy Seal) wurde in enger Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden in Europa entwickelt, und es wird erwartet, dass es ein wichtiges Instrument für die EU-Gesetzgebung sowie für nationale Datenschutzgesetze werden wird.

07.08.2008 / Redaktion AUDIT/IAS/IT

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