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Datum: 07.02.2012 > Login > Registrierung
Die "Due Diligence", auch bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der Akquisition oder des Börsengangs geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Objekts, eine Analyse der mit dem Kauf oder des Börsengangs verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts.

Im Rahmen dieser Übernahmeprüfung wird somit auch die IT des Verhandlungsobjekt einer sorgfältigen Prüfung unterzogen (sog. IT-Due Diligence).

Auch in diesem Zusammenhang wird, wie bei allen Prüfungsbereichen, gezielt nach Dealbreakern gesucht.
Erkannte IT-Risiken können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder Garantien sein.

Gegenstand bzw. Prüfungsfelder der IT-Due Diligence sind im Wesentlichen:

  • IT-Kapazitäten (Infrastruktur, Anwendungen, Performance etc.),
  • IT-Risiken (Stabilität, Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit etc.),
  • IT-Finanzbedarf (Budget- und Investitionsplanung, sonstige finanzielle Verpflichtungen aus laufenden Verträgen etc.)
  • IT-Projekte (Projektstatus, Einschätzung Projekterfolge etc.)
  • IT-Integration, -Synergien, -Kompatibilität (Kosten-Nutzen-Analysen, Vereinbarkeit von IT-Strategien etc.)

Wir besitzen auf dem Gebiet der IT-Due Diligence große Erfahrungen und sind in der Lage, weitere Spezialisten zu hinzuziehen und auch in laufende Prüfungen mit hohem Zeitdruck zu integrieren.

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