Konsequenzen einer Umstellung auf IAS/US-GAAP
Die kontinentaleuropäische Rechnungslegung (geprägt durch die Richtlinien der EU) und die angelsächsische Rechnungslegung (IAS, US-Gaap) unterscheiden sich in der Grundorientierung, dem Umfang obligatorischer Rechnungslegungsinstrumente und den konkreten Ansatz-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften für Bilanz und GuV. Ein Übergang von der Bilanzierung nach HGB auf eine nach IAS/US-Gaap ist weder gewinn- noch vermögens- oder kapitalneutral.
Eine Umstellung der externen Rechnungslegung auf IAS oder US-GAAP wird zunächst zu höheren Gewinnen und Eigenkapital- relationen führen. Es ist aber eine Illusion, anzunehmen, daß der infolge Änderung der angewandten Rechnungslegungsnorm quasi über Nacht eingetretene windfall profit dauerhaft anhalten würde. Im Zeitablauf kehren sich die Effekte um: Nach angelsächsischen Grundsätzen bilanzierende Unternehmen erwirtschaften nicht mehr oder bessere Ergebnisse, sondern zeigen die Ergebnisentwicklung realitätsnäher. Die optisch jahrzehntelang gleichbleibende Ergebniskonstanz, die für die Dividendenkontinuität bislang als so wichtig angesehen wurde, wird einem ständigen up and down der Jahresgewinne weichen.
An diese Dynamik werden sich die deutschen Bilanzersteller und -leser erst gewöhnen müssen. Es ist kein Zufall, daß mit IAS und US-GAAP auch die Begriffe shareholder value, benchmarking und investor relations einen ebenfalls aus dem angelsächsischen Raum stammenden Aufschwung erleben.
Im Umstellungsjahr wird der Gewinn und das buchmäßige Eigenkapital im Konzernabschluß um so mehr steigen, je mehr das Unternehmen:
- Rückstellungen gebildet hat, die die Kriterien der IAS/US-Gaap nicht erfüllen; das betrifft Aufwandsrückstellungen bzw. Verbindlichkeits- oder Drohverlustrückstellungen, die eine geringere Wahrscheinlichkeit aufweisen, als nach IAS/US-GAAP gefordert,
- werthaltiges, selbsterstelltes immaterielles Anlagevermögen aufweist,
- steuerliche Verlustvorträge aufgrund der Erwartung künftiger Gewinne in die aktiven latenten Steuern einrechnen kann,
- Goodwill aus der Kapitalkonsolidierung bei vorhergehender Aktivierung schnell abgeschrieben hat,
- rein steuerliche Wertansätze für die Aktiva verwendet bzw. steuerfreie Rücklagen gebildet hat,
- Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen aufgrund einer Langfristfertigung aufweist und bisher erfolgsneutral verrechnet hat,
- Bestände an zum Handel vorgesehenen Wertpapieren aufweist, deren Anschaffungskosten oder Buchwerte unter den jeweiligen Börsen- oder Marktpreisen liegen,
- Bestände an Fremdwährungsforderungen aufweist, deren Buchwerte unter den Stichtagswerten liegen.
- Immobilien besitzt, die stark im Wert gestiegen sind und nicht mehr zu den Anschaffungskosten bewertet werden.
Der Gewinn kann sich aber auch umkehren ,wenn bsw.
- Pensionsrückstellungen großer Industriebetriebe nicht ausreichend hoch bewertet waren. So sind bsw. Lohnsteigerungen der kommenden Jahre in der Regel oft nicht berücksichtigt worden.
- Die Bewertung des Inventars zu Anschaffungswerten stattgefunden hat.
- Ein Impairmenttest durchgeführt wurde.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf Gewinn und Eigenkapital in den Folgejahren ist zu festzuhalten, daß die Effekte im Umstellungsjahr groß sein können, die Auswirkungen in den Folgejahren jedoch begrenzt sind. So zeigte z. B. eine Überleitung vom Jahresüberschuß lt. HGB auf den Gewinn nach IAS bei sieben österreichischen Großunternehmen (Geschäftsjahre 1991, 1992), daß bei allen sieben der Gewinn nach IAS zum Teil wesentlich höher ausfiel als der Jahresüberschuß nach HGB, was vorwiegend auf das Wachstum der Gesellschaften zurückzuführen war. Im Gegenteil kann auch wieder Erwarten der Gewinn erheblich niedriger ausfallen. Insbesondere im Fall der Bewertung von Pensionsrückstellungen. Dieses sind nämlich mit den entsprechenden noch zu erwartenden Lohnsteigerungen einzustellen. Da jedoch der Totalgewinn nicht geändert werden kann, gleichen sich die Effekte auf den Gewinn im Zeitablauf wieder aus. Wird bei einem Geschäftsfall nach IAS/US-Gaap der Gewinn zeitlich vorgezogen, verringert sich der Gewinn in späteren Perioden entsprechend.
Tendenziell ist zu erwarten, daß insbesondere wegen der fehlenden expliziten Ansatzwahlrechte bei Rückstellungen die Erfolgsziffern nach IAS/US-Gaap stärker schwanken als solche nach HGB und somit die Performanz des Managements besser gezeigt wird. Die Glättung der Gewinne - durch Legung stiller Reserven - ist folglich in geringerem Maße möglich als nach HGB. Darüber hinaus ist zu erwarten, daß die Gewinne nach IAS/US-Gaap früher ausgewiesen werden als nach HGB, was im Interesse der Anleger sein sollte.
Bei der Umstellung der Rechnungslegung sind u. a. folgende Punkte zu beachten:
- Aktivierung selbsterstellter immaterieller Werte,
- unter bestimmten Voraussetzungen besteht für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter eine Verpflichtung zu Aktivierung,
- Abschreibungsmethoden und –dauern im Anlagevermögen,
- andere Anschaffungskostendefinition und Abwertungsroutinen im Vorratsvermögen, nach IAS/IFRS sind Vorräte stets zu Vollkosten zu bewerten,
- die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellkosten stellen bei vielen Vermögensgegenständen nicht die Obergrenze der Bewertung dar. Durch die Folgebewertung zum Fair Value kommt es nach IAS/IFRS in vielen Fällen zu einer Überschreitung des nach HGB zulässigen Wertes,
- Bewertung von Finanzinstrumenten zum Zeitwert IAS 39,
- Gewinnrealisierung im Rahmen von Fertigungsaufträgen, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verpflichtung zum Ausweis von nicht realisierten Gewinnen bestehen (Auftragsfertigung),
- Umrechnung von monetären Fremdwährungsposten,
- Bilanzierung von Leasingvermögen,
- Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital,
- Abgrenzung aktiver und passiver latenter Steuern IAS 12, latente Steuern müssen aktiviert werden,
- Ansatz und Ausweis von Rückstellungen,
- Neuberechnung der Personalvorsorgeeinrichtungen, sowie Ansatz, Bewertung und Offenlegung von Personalvorsorgeplänen IAS 19,
- Restrukturierungsrückstellungen unterliegen engeren Voraussetzungen IAS 37,
- Offenlegung der Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, einschließlich maßgeblicher Transaktionen IAS 24,
- eigene Aktien sind nicht auf der Aktivseite auszuweisen, sondern im Zusammenhang mit dem Eigenkapital anzugeben IAS 1.74 SIC-16,
- der Verkauf eigener Anteile beeinflußt das Ergebnis nicht, Gewinne oder Verluste verändern das Agio,
- langfristige Rückstellungen sind oft auf das Eigenkapital zu buchen,
- Neubewertung des Anlagevermögens zu jedem Periodenende, sowie Ausweis eines Betriebsverlustes wenn der Ertragswert niedriger als der Buchwert ist.,
- Aufwandsrückstellungen sind grundsätzlich verboten.
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