Die zunehmende Bedeutung der IT im Rahmen der Rechnungslegung findet auch Berücksichtigung bei jeder Jahresabschlussprüfung.
Der Wirtschaftsprüfer beurteilt grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und damit die Einhaltung der in HGB und AO verankerten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Aus diesen für die Buchführung geltenden Regelungen hat u.a. das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW ) Anforderungen für die IT entwickelt.
Diese finden u.a. in folgenden Rechnungslegungs- bzw. Prüfungsstandards ihren Niederschlag:
- Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 330),
- Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880),
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1),
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Electronic Commerce (IDW RS FAIT 2),
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren (IDW RS FAIT 3).
Vorstehende Standards haben keinen Gesetzescharakter. Zivilrechtlich können Sie daher nur eingeschränkt Berücksichtigung finden.
Neben den o.g. wesentlichen IDW-Standards gibt es eine Vielzahl weiterer Standards, nach denen IT-Prüfungen durchgeführt werden können. Methodisch gegen wir nach einer eigenentwickelten Prüfungsmethodik ("audit approach") vor, die flexibel die unterschiedlichsten Anforderungen oder Prämissen der jeweiligen Prüfungsstandards abdeckt.
Nachfolgend stellen wir Ihnen den wesentlichen Teil unseres Dienstleistungsangebotes vor.
Gerne informieren wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.
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