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Datenschutz bei Internet-Gesundheitsakten fraglich
05.08.2008: Die Möglichkeit, im Internet Gesundheitsakten zu führen, schätzt Bundesdatenschützer Peter Schaar als risikoreich ein...
... Er nahm Stellung zu Diensten, die ausländische Unternehmen auch hierzulande anbieten könnten.
"Gesundheitsdaten werden bei uns besonders geschützt. Ihre Verwendung ist gesetzlich strikt geregelt. Jede Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten bei Ärzten nicht beschlagnahmen. Weltweit gibt es einen derartigen Schutz aber nicht," so Schaar.
Die Anbieter argumentieren, dass diese Patientenakten für den Arzt jederzeit verfügbar sind - auch im Falle eines Unfalls oder im Ausland. Schaar fragt allerdings, wie der Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Diese Akten sind Produkte kommerzieller Anbieter - anders als die elektronischen Patientenakte, die in Deutschland mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht werden soll.
Selbst bei dieser gibt es massive Widerstände - seitens der Patientenvertreter, einigen Parteien sowie Teilen der Ärzteschaft.
Der Zugriff auf die deutsche Patientenakte soll nur durch aktive Mitwirkung des Patienten möglich sein, der einerseits seine eGK vorlegen und einen Pincode eingeben soll. Auch wird der Inhalt nur einsehbar sein, wenn gleichzeitig ein elektronischer Heilberufsausweis eingesteckt ist.
05.08.2008 / Redaktion AUDIT/IAS/IT
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